
Scheinwerfereinsteller
Der Vertikalwinkel der Scheinwerfer (Abblendlicht) kann entsprechend der Anzahl der Insassen und dem Zuladungsgewicht im Gepäckraum eingestellt werden.
Auf den Knopf drücken, damit er herausspringt, dann den Knopf drehen, um den korrekten Scheinwerferwinkel zu wählen.
Nach der Einstellung den Knopf wieder hineindrücken, um zu verhindern, dass sich Ihre Einstellung versehentlich ändert.
0: Fahrer allein oder mit Beifahrer auf dem Vordersitz.
1: Fünf Personen auf den Vorder- und Rücksitzen.
2: Fünf Personen auf den Vorder- und Rücksitzen und Gepäck im Gepäckraum,
innerhalb der Grenzen der max. zulässigen Achslast und des max. zulässigen
Fahrzeuggewichts.
3: Ein Fahrer und Gepäck im Gepäckraum, innerhalb der Grenzen der max.
zulässigen Achslast und des max. zulässigen Fahrzeuggewichts.
(Bei einigen Typen)
Bei Fahrzeugen mit Gasentlade-Scheinwerfern
Ihr Wagen ist mit einem automatischen Scheinwerfer-Einstellsystem ausgestattet, das Änderungen der Fahrzeugposition aufgrund von Fahr- und Lastbedingungen erkennt und den vertikalen Abstrahlwinkel der Scheinwerfer (Abblendlicht) entsprechend korrigiert.
Heckscheibenheizung
LenkradeinstellungenFernbedienung
Super-Verriegelung
(Bei einigen Typen)
Die Super-Verriegelung kann auch mit der Fernbedienung ausgelöst werden. Zur
Aktivierung der Super-Verriegelung die Verriegelungstaste zweimal innerhalb von
5 Sekunden drücken.
Die Super-Verriegelung schaltet nur ein, wenn alle Türen und d ...
Wenn der Motor nicht anspringt
Die Diagnose der Ursache, warum der Motor nicht anspringt teilt sich in zwei
Bereiche, je nachdem, was zu hören ist, wenn die Taste ENGINE START gedrückt
wird.
Sie hören nichts oder fast nichts. Der Starter dreht sich nicht oder nur
sehr langsam.
Sie hören den Starte ...
Funktionsweise der Front-Airbags
Funktionsweise der Front-Airbags
Wenn Sie jemals Opfer eines mittelschweren bis schweren Frontalzusammenstoßes
werden, erfassen Sensoren das plötzliche Abbremsen des Fahrzeugs.
Wenn die Verzögerung groß genug ist, bläst das Steuergerät die Fahrer- und
Beifahre ...